Ausbilderprüfung nach AEVO

Ausbilderschein - AdA-Schein

Vorbereitungslehrgang in Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen und gesamte Metropolregion Rhein-Neckar

 

Voraussetzung für die AdA-Prüfung (Ausbilder der Ausbilder)

Die Ausbilder-Eignungsverordnung (AEVO) sieht keine gesetzliche
Voraussetzung für die Teilnahme an der AdA-Prüfung (Ausbildung der
Ausbilder - Vorbereitungslehrgang zur Ausbildereignungsprüfung nach AEVO
 2009) vor.

Eine abgeschlossene Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Studium wird ebenfalls nicht verlangt.

Ein bestimmtes Mindestalter ist (formaljuristisch) nicht vorgeschrieben.